Vermessungsbüro Hamburg
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.
Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir gemäß §16 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes für hoheitliche Aufgaben vom Land beliehener Unternehmer und verstehen uns als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück.
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