Herr Rechtsanwalt Markus Sittig ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht. Er verfügt über knapp 15 Jahre Berufserfahrung und ist spezialisiert auf strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden. Darüber hinaus ist er auch in der Strafverteidigung in den Tatsacheninstanzen tätig, insbesondere in den Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Sexualstrafrechts. Als Strafverteidiger mit besonderen it-forensischen Kenntnissen, bearbeitet er im Schwerpunkt auch Fälle mit IT-Bezügen (Kryptotelefon, Kryptowährungen, Darknet, etc.). Im IT-Recht berät er Unternehmen in der Vertragsgestaltung und vertritt sie bei der Verhandlung von Verträgen rund um Software und andere IT-Services.
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Rechtsanwalt Markus Sittig ist auf die Verteidigung einer Revision im Strafrecht spezialisiert. Er unterstützt Sie darüber hinaus auch in der Vorbereitung einer möglichst effektiven Revisionsbegründung schon während eines laufenden Strafverfahrens. Herr Sittig hat bereits zahlreiche Revision bundesweit erfolgreich verteidigt.
Link: Revision Strafrecht
Rechtsanwalt Markus Sittig erhebt für Sie in Strafsachen Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde sollte schon vor deren Erhebung vorbereitet werden, damit sie nicht an formellen Anforderungen scheitert. Herr Sittig hilft Ihnen dabei, dass ihre Grundrechte in Strafverfahren gewahrt werden.
Rechtsanwalt Markus Sittig verteidigt Sie in Strafverfahren in Hamburg. Mit fast 15 Jahren Berufserfahrung steht Ihnen ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, der Sie in Strafverfahren unabhängig und kompetent vertritt. Herr Sittig sorgt dafür, dass ihre Rechte als Beschuldigter bzw. Angeklagter in einer Strafsache gewahrt werden.
Rechtsanwalt Markus Sittig ist Fachanwalt für IT-Recht. Er berät und vertritt Ihr Unternehmen im IT-Recht, gleich ob Sie Anbieter oder Anwender von Software oder anderen IT-Services sind. Her Sittig gestaltet und verhandelt Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zwischen Ihnen und Ihren Kunden oder Lieferanten vereinbart werden sollen.
Link: IT-Recht Hamburg
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